top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Immobilien Rolf Stieler  Worpswede

Vorbemerkung

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für den Geschäftsverkehr mit unseren Kunden. Sie bewirken, dass der Vertragsschluss durch ein vorformuliertes Regelwerk vereinfacht, beschleunigt und standardisiert wird. Für Kaufleute i.S. des HGB gelten sie auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

 

§1 Vertraulichkeit

Alle durch uns erteilten Informationen und Unterlagen sind ausschließlich für unsere Kunden bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung von den Immobilien Rolf Stieler Worpswede an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen verpflichten ggf. den Weitergebenden im Falle des Zustandekommens eines Hauptvertrages (Miet-/Kaufvertrag) zur Zahlung der Provision in der ursprünglich vereinbarten Höhe.

 

§2 Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Immobilien Rolf Stieler Worpswede zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen befugt ist, die notwendigen personenbezogenen Daten des Auftraggebers nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu verarbeiten.

 

§3 Haftungsbeschränkung

Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Veräußerer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Im Übrigen haftet die Rolf Stieler Immobilien Worpswede nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, dem Fehlen garantierter Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung einer Kardinalpflicht. Ansonsten nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

§4 Vertragsabschluss / Provision

Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht mit Abschluss des rechtswirksamen Hauptvertrages. Die Provision ist verdient und fällig, sobald der Hauptvertrag (Miet-/Kaufvertrag) zustande gekommen ist. Sie ist sofort am Tage des Notartermins zahlbar. Sollte durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit der gewünschte Hauptvertrag zustande kommen, ist eine Provision, gem. der gesetzlichen Bestimmungen, an die Immobilien Rolf Stieler Worpswede zu zahlen. Sowohl die Höhe der Provision, als auch die jeweilige Zahlung des Auftraggebers richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung mit den Parteien.

 

Seit dem 01.01.2022 entstehen für Beauftragung von Vermietung durch den Eigentümer folgende Kosten: 1,5 Monatskaltmieten zzgl. MwSt. für Bestandskunden sowie 2 Monatskaltmieten zzgl. MwSt. für Neukunden.

§5 Doppeltätigkeit

Die Rolf Stieler Immobilien Worpswede ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.

 

§6 Rückfrageklausel

Im Verhältnis zu dem Eigentümer eines Objektes, das uns zur Vermakelung an die Hand gegeben worden ist, gilt, dass der Eigentümer verpflichtet ist, vor Abschluss des beabsichtigten Hauptvertrages (Kaufvertrag oder Mietvertrag) unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehen Vertragspartners bei der Rolf Stieler Immobilien Worpswede rückzufragen, ob die Zuführung der vorgesehenen Vertragspartners durch unsere Tätigkeit veranlasst worden ist.

 

§7 Folgegeschäft

Ein Provisionsanspruch der Rolf Stieler Immobilen Worpswede besteht auch bei Folgegeschäften, die innerhalb eines zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs seit dem Ursprungsvertrag abgeschlossen werden. Eine Folgegeschäft liegt dabei vor, wenn eine Erweiterung oder Veränderung der abgeschlossenen Vertragsgelegenheit eintritt.

 

§8 Gerichtsstand

Handelt es sich bei unserem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des HGB, so ist als Gerichtsstand Osterholz-Scharmbeck vereinbart. Es gilt das deutsche Recht.

 

§9 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen endgültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragspartner am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

bottom of page