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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Immobilien Rolf Stieler  Worpswede

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Immobilien Rolf Stieler (Worpswede)

 

Vorbemerkung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Immobilien Rolf Stieler (nachfolgend „Makler“ genannt) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist oder gesetzliche Bestimmungen (insbesondere zwingende Vorschriften für Verbraucher) entgegenstehen.

 

§ 1 Vertraulichkeit und Weitergabeverbot

  1. Alle durch den Makler an den Auftraggeber übermittelten Informationen, Unterlagen und Exposés sind streng vertraulich und ausschließlich für den Auftraggeber selbst bestimmt.

     

  2. Jede Weitergabe der Objektdaten, Unterlagen und Informationen an Dritte bedarf der vorherigen ausdrücklichen und schriftlichen Einwilligung des Maklers.

     

  3. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte daraufhin einen Hauptvertrag (Kauf- oder Mietvertrag) über das nachgewiesene oder vermittelte Objekt ab, ist der Auftraggeber dem Makler gegenüber zum Schadensersatz in Höhe der entgangenen Provision verpflichtet. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Provision. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

     

§ 2 Datenschutz

Der Makler verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers (z. B. Name, Anschrift, Kontaktdaten, Objektdaten) ausschließlich im Rahmen der Erfüllung des Maklervertrages sowie nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ausführliche Informationen zu den Rechten des Auftraggebers und zur Datenverarbeitung sind in der separaten Datenschutzerklärung des Maklers geregelt, die auf der Website eingesehen oder auf Anfrage ausgehändigt wird.

 

§ 3 Haftungsbeschränkung

  1. Sämtliche Objektangaben, Unterlagen, Pläne und Größenangaben beruhen auf Informationen und Auskünften des Verkäufers, Vermieters oder sonstiger Dritter. Eine Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Angaben übernimmt der Makler daher nicht, es sei denn, dem Makler oder seinen Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

     

  2. Es obliegt dem Auftraggeber, die darin enthaltenen Angaben und Objektinformationen eigenverantwortlich zu überprüfen.

     

  3. Im Übrigen haftet der Makler unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Makler nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung des Maklers auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

     

§ 4 Provisionsanspruch und Fälligkeit

  1. Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht, sobald durch die Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit des Maklers ein Hauptvertrag (Kauf- oder Mietvertrag) bezüglich des von ihm betreuten Objekts zustande kommt.

     

  2. Die Provision ist mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrages verdient und fällig. Sie ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen.

     

  3. Die Höhe der Provision richtet sich nach der jeweiligen vertraglichen Individualvereinbarung im Maklervertrag. Bei der Vermittlung von Wohnraum für Verbraucher finden die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere das Wohnungsvermittlungsgesetz und das Bestellerprinzip) Anwendung.

     

§ 5 Doppeltätigkeit

Der Makler ist berechtigt, auch für den jeweiligen Vertragspartner (Verkäufer/Vermieter bzw. Käufer/Mieter) provisionspflichtig tätig zu werden, sofern kein Interessenkonflikt vorliegt, der die Objektivität beeinträchtigt.

 

§ 6 Folgegeschäft

Ein Provisionsanspruch des Maklers besteht auch dann, wenn innerhalb eines zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs mit dem ersten Vertrag ein weiteres Rechtsgeschäft (Folgegeschäft) zwischen den Parteien zustande kommt, das wirtschaftlich dem angestrebten Zweck des Hauptvertrages entspricht (z. B. Erwerb einer anderen Immobilie desselben Verkäufers, Kauf statt Miete oder Erweiterung des Mietvertrags). Ein zeitlicher Zusammenhang liegt in der Regel bei Geschäften vor, die innerhalb von zwei Jahren nach dem Ursprungsvertrag abgeschlossen werden.

 

§ 7 Gerichtsstand

  1. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Maklers vereinbart.

     

  2. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

     

  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

     

§ 8 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätten.

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